Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der W&W Malerbetrieb GmbH & Co. KG
Adelheider Str. 127, 27755 Delmenhorst
Amtsgericht Oldenburg: HRB 219562, HRA 208076, USt-IdNr.: DE308705848
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der W&W Malerbetrieb GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Gegenstand der Leistungen sind insbesondere Maler-, Lackier-, Tapezier-, Renovierungs-, Sanierungs-, Spachtel- und Verputzarbeiten sowie Arbeiten im Bereich Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) und sonstige handwerkliche Leistungen.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Die auf der Webseite dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Information.
- Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots,
- oder tatsächlichen Beginn der Ausführung der Arbeiten.
- An Angeboten, Kalkulationen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
3. Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder der individuellen Vereinbarung.
- Technisch notwendige oder sachlich gerechtfertigte Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
- Zusatz- und Änderungsleistungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber veranlasst werden, sind gesondert zu vergüten.
- Farb- und Materialabweichungen, die handelsüblich oder materialbedingt sind, stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich und die notwendigen Arbeitsbedingungen gegeben sind.
- Strom, Wasser sowie erforderliche Zugänge sind vom Auftraggeber unentgeltlich bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf besondere Risiken, verdeckte Leitungen, Vorschäden oder empfindliche Materialien hinzuweisen.
- Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Termine und Ausführungsfristen
- Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Materialengpässen, Witterungseinflüssen, Krankheit, Lieferverzögerungen oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
- Wird die Durchführung der Arbeiten aus Gründen verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer hierdurch entstehende Mehrkosten geltend machen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Leistungsstand zu verlangen.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen sowie weitere Verzugskosten geltend zu machen.
- Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.1 Anfahrtskosten / Fahrtkostenpauschale
- Für Anfahrten zum Einsatzort wird eine Fahrtkostenpauschale berechnet.
- Innerhalb eines Umkreises von 20 km um den Betriebssitz gilt eine Mindestpauschale gemäß dem jeweils aktuellen Angebot oder der Preisübersicht des Auftragnehmers.
- Bei Entfernungen über 20 km hinaus können zusätzliche Fahrtkosten entsprechend der Entfernung sowie des tatsächlichen Aufwands berechnet werden.
- Für Besichtigungs-, Aufmaß-, Beratungs- oder Ortstermine kann eine gesonderte Anfahrtspauschale berechnet werden, insbesondere dann, wenn nach dem Termin kein Auftrag zustande kommt.
- Fahrtkosten werden dem Auftraggeber vor Auftragserteilung transparent mitgeteilt oder im Angebot ausgewiesen.
7. Materialpreisänderungen
- Erhöhen sich nach Vertragsschluss Material-, Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Einkaufskosten unvorhersehbar und erheblich, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.
- Dies gilt insbesondere bei längerfristigen Projekten oder Lieferengpässen.
- Preisänderungen werden dem Auftraggeber auf Verlangen nachvollziehbar dargelegt.
8. Abnahme
- Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Auftraggeber die Arbeiten unverzüglich abzunehmen.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung nutzt,
- keine wesentlichen Mängel vorliegen,
- oder der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung die Abnahme verweigert.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.
- Offensichtliche Mängel sollen dem Auftragnehmer unverzüglich angezeigt werden.
- Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, normaler Abnutzung oder Eingriffe Dritter wird keine Haftung übernommen.
10. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.1 Besondere Ausschlüsse im handwerklichen Bereich
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Beeinträchtigungen, die auf unzureichende, ungeeignete oder nicht fachgerecht vorbereitete Untergründe zurückzuführen sind, sofern diese Umstände vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren oder vom Auftraggeber nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden.
- Für Schäden infolge baulicher Mängel, Feuchtigkeit, Schimmelbildung, Salzbelastung, Rissbildungen im Untergrund oder sonstiger verdeckter Substanzschäden wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
- Farbtonabweichungen, die durch Materialchargen, Untergrundbeschaffenheit, Lichtverhältnisse oder unterschiedliche Beschichtungsverfahren entstehen, stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch oder materialbedingt unvermeidbar sind.
- Für Schäden, die durch vom Auftraggeber gestellte Materialien, Farben oder Systeme entstehen, wird keine Haftung übernommen, sofern deren Eignung nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt wurde.
- Für Schäden, die durch andere Gewerke, Vorleistungen Dritter oder bauseitige Leistungen verursacht werden (z. B. Gerüstbau, Trockenbau, Elektrik), haftet der Auftragnehmer nicht.
10.2 Baustellenbedingungen und Mitwirkung
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende Baustellenbedingungen, fehlende Zugänglichkeit, ungesicherte Bereiche oder Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen.
- Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund solcher Umstände berechtigen den Auftragnehmer zur Geltendmachung zusätzlicher Vergütung.
10.3 VOB/B-Leistungen
- Soweit für Bauleistungen die VOB/B wirksam vereinbart ist, gelten ergänzend deren Haftungsregelungen vorrangig, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen.
10.4 Haftungsbegrenzung insgesamt
- Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben gelieferte Materialien und Waren Eigentum der W&W Malerbetrieb GmbH & Co. KG.
12. VOB/B
- Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Auftraggebern kann ergänzend die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung vereinbart werden.
- Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Webseite.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der W&W Malerbetrieb GmbH & Co. KG.
15. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.